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Mitwirkung im Katastrophenschutz

Für den Katastrophenschutz im Kreis Pinneberg ist der Landrat als Untere Katastrophenschutzbehörde in vollem Umfang zuständig. Neben den Hilfsorganisationen (Deutsches Rotes Kreuz, Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft u. a.) und dem Technischen Hilfswerk wirken im Kathastrophenschutz auch die kommunalen Feuerwehren der Städte und Gemeinden mit.

Der Katastrophenschutz tritt immer dann in Aktion, wenn das Leben vieler Menschen in Gefahr ist oder andere Notfälle eintreten, welche aufgrund ihres Ausmaßes die Möglichkeiten der lokalen Feuerwehren und Hilfsorganisationen überschreiten. Dies können beispielsweise ausgedehnte Unwetterlagen sein, Unfälle mit atomaren, biologischen oder chemischen Stoffen oder - gerade auch im Bereich der Seestermüher Marsch - eine schwere Sturmflut.
 

Deichsicherung mit Sandsäcken - hier bei einer gemiensamen Übung der Jugendfeuerwehr und der THW-Jugend