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Unsere Aufgaben

Die Freiwillige Feuerwehr Seester ist eine Einrichtung der Gemeinde Seester. Grundlage für die Arbeit der freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein bildet das „Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren“ – kurz Brandschutzgesetz (BrSchG). Darin ist festgelegt, dass die Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren, Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen einzurichten sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen haben.

 

Per Digitalem Meldeempfänger werden die Kameraden zum Einsatz alarmiertAuch die Aufgaben der Feuerwehren selbst sind im BrSchG geregelt:

"[...] Aufgaben der Feuerwehren: Bei Bränden, Not- und Unglücksfällen haben die Feuerwehren die Wahrnehmung der Aufgaben der Gefahrenabwehr nach § 126 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz in ihrem Einsatzgebiet die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um gegenwärtige Gefahren für Leben, Gesundheit und Vermögen abzuwehren (abwehrender Brandschutz, Technische Hilfe). Daneben wirken die Feuerwehren im Katastrophenschutz mit. Die Feuerwehren haben bei der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung mitzuwirken. [...]"


Was vielen Menschen dabei oftmals nicht bewusst ist: Diese gesetzliche Pflichtaufgabe wird in den allermeisten Städten und Gemeinden in Deutschland, so auch in Seester, von freiwilligen, ehrenamtlich tätigen Männern und Frauen übernommen, die sich in ihrer Freizeit zu Feuerwehrleuten ausbilden, bei einem Alarm alles stehen und liegen lassen, um zum Einsatzort zu eilen – und ansonsten ganz normal ihrem zivilen Beruf nachgehen. Berufsfeuerwehren sind in der Regel nur bei Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern zu finden, sind dort aber ebenfalls auf die Unterstützung von weiteren freiwilligen Feuerwehren angewiesen.

 

In Ausnahmefällen sind Städte und Gemeinden gezwungen, eine Pflichtfeuerwehr einzurichten, sofern sich nicht genügend Freiwillige für den Feuerwehrdienst finden. Hierzu kann der Bürgermeister einer Stadt oder Gemeinde nach dem Gesetz jeden Einwohner im Alter zwischen 18 und 50 Jahren zum Pflichtdienst heranziehen, sofern keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen. Unternehmen mit erhöhtem Gefahrenpotential können darüber hinaus zur Einrichtung einer Werkfeuerwehr verpflichtet werden.  

 

Fahrzeugbrand nach Verkehrsunfall auf der L109

In Schleswig-Holstein wird die gesetzliche Aufgabe der Feuerwehren zur Zeit durch vier Berufsfeuerwehren in den Städten Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster, 27 anerkannte Werk- und Betriebsfeuerwehren, drei Pflichtfeuerwehren (in Burg/Dithmarschen, Friedrichstadt und List/Sylt) sowie 1.371 freiwillige Feuerwehren sicher gestellt, die im Jahre 2013 zusammen mehr als 150.000 Einsätze abgearbeitet haben.

 

Die Arbeit der freiwilligen Feuerwehr ist vielseitig. Neben dem Einsatzgeschehen bei Feuer, Unfall, Unwetter oder einem Umweltschaden sind die Kameradinnen und Kameraden regelmäßig im vorbeugenden Brandschutz tätig. Hierzu gehört zum Beispiel die Beratung und Stellungnahme bei geplanten, größeren Bauprojekten im Einsatzgebiet und im Rahmen der Brandschutzerziehung und –aufklärung die Schulung der Kinder in den Schulen und Kindergärten und der Mitarbeiter in Betrieben sowie der Bürgerinnen und Bürger. Auch die Funktionalität der Hydranten, Bohrbrunnen und offenen Wasserstellen wird durch stetige Überprüfung durch die Feuerwehr sichergestellt.

 

Ebenso stellt die freiwillige Feuerwehr Sicherungsdienste und Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen, die aufgrund der hohen Anzahl an Besuchern, der baulichen Situation des Veranstaltungsgeländes oder anderer Gefahren wie offenes Feuer oder Pyrotechnik ein erhöhtes Gefahrenpotential aufweisen.

Einsatz bei einem Wohnungsbrand in Klein Nordende
Nicht zuletzt ist gerade in ländlichen Gebieten die freiwillige Feuerwehr oftmals einer der wichtigsten Kulturträger und durch ihre engagierten und vielseitigen Mitglieder unverzichtbarer Bestandteil des Gemeindelebens. Die Teilnahme an gemeindlichen Veranstaltungen wie beispielsweise dem Dorfputz oder dem Laternenumzug dabei genauso selbstverständlich wie der jährlich veranstaltete Feuerwehrball.


 


Sonderaufgaben bei der Feuerwehr Seester:


 

 

Anschaulich beschrieben wird die Arbeit der Feuerwehren in Schleswig-Holstein in einem Imagevideo des Landesfeuerwehrverbandes: